Hier können Sie Ihre Überschrift eingeben

     Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg:  

 

      http://www9.landtag-bw.de/wp15/drucksachen/3000/15_3492_d.pdf

 

  • Nach dem Gesetz müssen Rauchmelder in Neubauten sofort montiert werden. Für bestehende Gebäude gibt es eine Frist bis Anfang 2015. Die Geräte müssen demnach in den Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Im Treppenhaus müssen laut Gesetz keine Rauchmelder installiert werden.

 

 

Partner von Hager

Partner von Hager

Partner von Gira